„Geld hat man zu haben“ lautet ein Grundsatz im Zivilrecht, den Jura-Studenten bereits im ersten Semester ihres Studiums
lernen. Dieser beschreibt den Tatbestand, dass die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners keine Unmöglichkeit der Leistung
begründet. Wenn dieser kurze Satz jetzt in einem trivialeren Sinne angewandt wird, sagt er eigentlich so viel aus, dass
jeder Mensch Geld besitzen muss. Um noch einen Schritt weiterzugehen, müsste es zusätzlich auch noch heißen „ein Konto
hat man zu haben“.
Die heutige Geschäftswelt setzt diese voraus, da sämtlicher Zahlungsverkehr in der Regel über ein Girokonto abgewickelt
wird. Dass Lohn und Honorare als Scheck oder sogar in bar ausgezahlt werden, stellt eine Seltenheit dar. Aber vielleicht
gibt es auch noch ein paar ältere Damen und Herren, die ihr Geld lieber unter ihrem Kopfkissen horten. Wer aber
regelmäßig in der Geschäftswelt partizipieren möchte, kommt um die Eröffnung eines Girokontos wohl nicht herum. Während
Banken dies früher noch selbstverständlich gebührenfrei anboten, lohnt sich heutzutage ein Vergleich der einzelnen
Konten und deren Konditionen. Weiterlesen →