Prinzipiell handelt es sich bei einer Bankbürgschaft um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, innerhalb dessen sich ein entsprechender Bürge gegenüber einem Gläubiger (Vermieter, Geschäftspartner, Lieferant etc.) verpflichtet, die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Schuldners zu übernehmen. Hierbei handelt es sich um eine so bezeichnete Personalsicherheit, die - im Gegensatz zur Sachsicherheit - einen schuldrechtlichen Anspruch eines Begünstigten gegen einen Bürgen zum Inhalt hat.
Die Bürgschaft einer Bank als Zahlungsversprechen an einen Dritten
Eine Bankbürgschaft, die auch als Avalkredit bezeichnet wird, erhalten Sie in der Regel von Ihrer Hausbank. Rechtlich gesehen fungiert diese Bürgschaft dabei als ein Zahlungsversprechen einem Dritten gegenüber, wobei insgesamt drei Parteien (Schuldner, Bürge sowie Gläubiger) in das Szenario involviert sind. Dabei laufen genau genommen zwei verschiedene Schuldverhältnisse mit jeweils unterschiedlichen Inhalten parallel zueinander ab. Hierbei ist einerseits das Schuldverhältnis des Gläubigers zum Schuldner zu benennen; auf der anderen Seite existiert aber zusätzlich ein so bezeichnetes Nebenschuldverhältnis zwischen dem Schuldner und dem jeweiligen Bürgen. Wird zum Beispiel die Miete nicht gezahlt oder ein Kredit nicht befriedigt, tritt im Rahmen einer Bürgschaft dieser Art eine Bank als entsprechender Bürge ein. Die Bank muss dann - in ihrer Eigenschaft als Bürge - dem jeweiligen Gläubiger die fehlende Miete oder das Geld für die Befriedigung des Kredits auszahlen
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Eine Bürgschaft seitens der Bank wird auch immer häufiger bei Mietangelegenheiten benötigt
Sowohl für Mieter als auch Vermieter ist diese Art der Bürgschaft inzwischen zu einer beliebten Alternative gegenüber der Mietkaution erwachsen. In vielen Mietverträgen wird heute anstelle der klassischen Barkaution immer öfters auch eine entsprechende Bürgschaft seitens einer Bank vereinbart. Allerdings sollten die involvierten Parteien dabei explizit auf die im Vertrag genutzte Wortwahl achten, ansonsten verliert eine von einer Bank gegebenen Bürgschaft gerade für den Vermieter seine schützende Wirkung. Eine Bankbürgschaft ist nämlich für den Vermieter nur dann wirklich sicher, wenn sie im Zuge des so bezeichneten "ersten Anforderns" gestellt wird. Dabei muss sowohl in der Bürgschaftsurkunde als auch im Bürgschaftsvertrag ein entsprechender Passus vermerkt sein. Zudem müssen Sie als Vermieter explizit darauf achten, dass sämtliche Ansprüche, die Sie an den Mieter bzw. an die Mietpartei in der Zukunft stellen könnten, mit eben der von der Bank ausgestellten Bürgschaft abgedeckt sind. Versäumen Sie es zum Beispiel innerhalb des Bürgschaftsvertrags festzulegen, dass die Bürgschaft auch bei nicht gezahlten Mieten Rechtsgültigkeit besitzt, sondern lediglich bei einer Beschädigung der gemieteten Wohnung zum Einsatz kommt, haben Sie als Vermieter grundsätzlich das Nachsehen im Fall rückständiger bzw. ausbleibender Mietzahlungen. Ein Anspruch auf Zahlung der rückständigen bzw. ausgebliebenen Miete durch den Bürgen besteht dann nämlich nicht. Sie wären in Anbetracht einer solchen Sachlage als Vermieter nicht vollständig abgesichert.
Wichtig: Im Bürgschaftsvertrag müssen etwaige Schadensregulierungen aufgeführt werden
Des Weiteren ist es diesbezüglich eminent wichtig, dass im Vertrag sowie auf der Urkunde sämtliche Eventualitäten aufgeführt sind; gerade Reparaturkosten, Mietausfälle oder auch Aufwendungen für eine entsprechende Schadensregulierung sollten hier keinesfalls fehlen. Lassen sich diese Angaben in den jeweiligen Formulierungen nicht finden, kommt es oftmals bei einer Inanspruchnahme der Bank als Bürgen zu Problemen. Für Sie als Vermieter kann dies bedeuten, dass kein Geld fließt oder es erst nach einem ausgiebigen Rechtsstreit zu entsprechenden Zahlungen durch den Bürgen kommt. In der Praxis kommt es allerdings vergleichsweise selten zu Szenarien dieser Art. Als Vermieter genießen Sie nämlich hier den Vorteil, dass eine vergebene Bürgschaft durch die Hausbank gleichzeitig die vorhandene Bonität des Mieters bzw. der Mietpartei bestätigt. Schließlich wird eine Bürgschaft dieser Art von der Bank grundsätzlich nur nach einer umfassenden Liquiditätsprüfung vergeben.
Im Geschäftskundenbereich sind Bürgschaften seitens der Banken weit verbreitet
Eine entsprechende Bürgschaft einer Bank wird aber nicht nur im Hinblick auf Mietverhältnisse gerne bemüht. Banken bieten entsprechende Bürgschaften nämlich vorzugsweise auch Geschäftskunden an. Allerdings sind Bürgschaften dieser Art nicht immer vorteilhaft für einen Geschäftskunden respektive für ein Unternehmen. Dies liegt vornehmlich daran, dass eine Bankbürgschaft grundsätzlich in Abhängigkeit mit der jeweiligen Kreditlinie einer Firma zu betrachten ist. Diese Abhängigkeit äußert sich dann häufig in der Form, dass sich die eigentlich schützende Bürgschaft nachteilig auf die eigene Liquidität auswirkt. Denn nahezu sämtliche Banken schmälern gleichzeitig mit der Vergabe einer Bürgschaft die zuvor vereinbarte Kreditlinie um genau die Summe eben der gewährten Bürgschaft. Allerdings existiert diesbezüglich mit der so bezeichneten Kautionsbürgschaft eine interessante Alternative. Diese Kautionsbürgschaft wird von den Banken in der Regel unabhängig von der Kreditlinie und zumeist auch ohne Sicherungen vergeben.
Auch die Nachteile von Bankbürgschaften im Auge behalten
Diese so bezeichnete Kautionsbürgschaft hat ihre Stärken dabei genau dort, wo die kritischen Punkte einer Bürgschaft durch eine Bank offen zu Tage treten. So sollten Sie in Ihrer Kalkulation bzw. in Ihren Planungen im Hinblick auf eine Bürgschaft seitens Ihrer Hausbank zum Beispiel auch die anfallenden Kosten (Avalzins) sowie die teilweise hohe Besicherung berücksichtigen. In der Regel liegen die diesbezüglichen Avalzinssätze bei rund zwei bis vier Prozent; zudem rufen einige Banken auch für das Ausstellen der benötigten Bürgschaftsurkunden zusätzliche Kosten auf. Verlangt eine Bank für das Ausstellen der Bürgschaft dann auch noch eine hohe Besicherung von rund 60 bis 100 Prozent schmilzt der vermeintliche Liquiditätsvorteil dahin. Zudem sollten Sie bei einer Bürgschaft durch die Bank stets die Wirkungsmechanismen beachten. Da die Bürgschaft wie ein Bürgschaftskredit bzw. wie ein Avalkredit behandelt wird, rechnet ihn die Bank grundsätzlich auf Ihre Gesamtkreditlinie an. Dies bedeutet dann aber wiederum im Umkehrschluss, dass sich zukünftig Ihre Kreditkonditionen in den Bereichen Kontokorrentkredit sowie Betriebsmittelkredit verschlechtern.
Fazit: Eine Bankbürgschaft generiert Vorteile sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner
Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass im Zuge einer Bürgschaft durch eine Bank ein Bürge (hier: Bank bzw. Kreditinstitut) gegenüber dem Gläubiger, wie zum Beispiel einem Vermieter oder einem Lieferanten, eines Dritten für die entsprechende Erfüllung bzw. Befriedigung aufgelaufener Verbindlichkeiten haftet; die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind im Kreditwesengesetz (§ 1 Nr. 8 KWG), im Handelsgesetz (§§ 349 bis 351 HGB) sowie im bürgerlichen Gesetz (§§ 765 bis 778 BGB) formuliert. Die Vorteile einer Bürgschaft dieser Art liegen dabei auf der Hand. Der Schuldner selbst bleibt dank der Bürgschaft seitens der Bank weiterhin liquide; zudem kann der Schuldner seine Bonität durch eine Bürgschaft dieser Art explizit nachweisen. Auf der anderen Seite kann sich der jeweilige Gläubiger sicher sein, dass eine Bank als Bürge auch tatsächlich etwaige Ausfälle ausgleicht. Im Privatbereich wird eine Bürgschaft dieser Art vor allem zur Mietabsicherung genutzt, während es im Geschäftsbereich vornehmlich um den Erhalt der Liquidität eines Unternehmens sowie um das Erbringen eines Bonitätsnachweises geht. Allerdings sollten Sie dabei nicht die Schwächen bzw. Nachteile in Bezug auf eine Bürgschaft seitens einer Bank außer Acht lassen.
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