Die Kosten aus Rechtsstreitigkeiten, die durch Online-Delikte verursacht werden, lassen sich zumindest zu einem gewissen Teil über einen speziellen Internet-Rechtsschutz abdecken. Die Angebote der wenigen Versicherer, die sich mit dieser Materie befassen, variieren zwar, befassen sich aber grundsätzlich mit folgenden Schwerpunkten:
Löschung bestimmter Inhalte
Wurden zum Beispiel rufschädigende Inhalte veröffentlicht, kann auf Kosten der Internet Rechtsschutzversicherung ein spezieller Dienstleister zur Löschung beauftragt werden. Dies trifft allerdings nicht auf die Schädigung der Reputation in der Presse zu.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Werden persönliche Daten entwendet und unberechtigt genutzt, wie zum Beispiel bei Bankdaten, übernimmt die Internet-Rechtsschutz die Kosten für die Schadenersatzforderungen.
Unterlassungs-Rechtsschutz
Um Ansprüche geltend zu machen oder Rechte zu wahren, beispielsweise bei Verleumdung, kann dieser Bereich der Internet Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden.
Strafverfolgung
Rufschädigung oder Mobbing sind Tatbestände, die aktiv verfolgt werden sollten. Wird eine Strafanzeige gestellt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Straf-Rechtsschutz
Im Gegenzug übernimmt die Internet Rechtsschutzversicherung ebenfalls die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen sich gegen eine solche Strafverfolgung, beispielsweise wegen unterstellter Urheberrechtsverletzung oder Mobbing-Vorwürfen, zur Wehr setzen müssen.
Vertrags-Rechtsschutz
In diesen Bereich fallen Einkäufe im Internet und die damit zusammenhängenden Buchungen. Kommt es hier zu Problemen, kann ein Anwalt auf Kosten der Versicherung konsultiert werden.
Beratungs-Rechtsschutz - Urheberrecht
Den rechtssicheren Umgang mit im Internet veröffentlichten Inhalten können Versicherte mit spezialisierten Anwälten besprechen.
Vermögensschäden durch Internetkriminalität
In einigen Tarif-Varianten wird auch für die durch den Datenmissbrauch entstehenden geldwerten Schäden Ersatz geleistet, wenn beispielweise die Bankdaten entwendet und zur Belastung des Kontos genutzt wurden.
Internet-Rechtsschutz - Versicherungsumfang und Deckungssummen variieren
Es gibt einige Einschränkungen im Versicherungsumfang zu beachten, die allerdings von Anbieter zu Anbieter variieren. Beispielsweise muss die Art der Tätigkeit genau unterschieden werden, da die private Nutzung des Internet streng von der gewerblichen abgegrenzt wird. Darüber hinaus fallen Geldanlage-Geschäfte oder Wetten, die online abgeschlossen werden, ebenso wenig unter diesen Versicherungsschutz wie das für die Ausübung politischer, gewerkschaftlicher oder religiöser Ämter oder Tätigkeiten gilt.
Andererseits gelten klare Entschädigungsgrenzen für die einzelnen Bereiche, die in jedem Fall Beachtung finden sollten. Darüber hinaus bieten einzelne Versicherer auch psychologische Unterstützung an, wenn zum Beispiel ein Cyber-Mobbing hingenommen werden musste. Im Gegensatz zu den üblichen Verträgen gibt es im Internet-Rechtsschutz keine Wartezeit zu beachten, sodass der Versicherungsschutz mit Gültigkeit des Vertrages in Kraft tritt. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass in der Regel vor dem Vertragsbeginn verursachte Streitigkeiten oder Schadensfälle nicht abgesichert sind. Für Unternehmer und Selbständige kann es hier Ausnahmen geben, wenn die rufschädigenden Inhalte bereits im Internet veröffentlicht waren. Die Zeitspanne bis zum Vertragsabschluss darf aber fünf Jahre nicht überschreiten.
Tarife und Vertragsabschluss
Die Internet Rechtsschutzversicherung kann getrennt für den Privat- und Geschäftsbereich als separater Vertrag oder Zusatz zu bestehenden Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden. In der Regel handelt es sich um Jahresverträge, die sich stillschweigend verlängern, werden sie nicht fristgemäß gekündigt. Alternativ können längere Laufzeiten gewählt werden, wodurch Rabatte für den Beitrag in Anspruch genommen werden können. Die Beiträge berechnen sich nach dem zu versichernden Risiko, im Privatbereich also entweder für eine Familie oder Singles, im Geschäftsbereich nach der Größe des Unternehmens.