Mietrechtsschutz

Bei Abschluss des Mietvertrages ist nicht absehbar, wie sich das Verhältnis zwischen Mieter und dem Vermieter entwickelt. Gerade dieser Rechtsbereich bietet eine Fülle von Konfliktpotenzial, über das zwischen den Parteien außergerichtlich keine Einigung erzielt werden kann. Der Abschluss einer Mietrechts-Schutzversicherung ist deshalb durchaus sinnvoll. Jährlich werden etwa 250.000 Fälle des Mietrechts von deutschen Gerichten verhandelt. Ohne entsprechende Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung können die Anwalts- und Prozesskosten, die Kosten für Gutachten und Zeugenbefragungen für Normalverdiener schnell die finanzielle Schmerzgrenze erreichen.

Häufig ist der Mietrechtsschutz neben dem Privatrechtsschutz, dem Berufsrechtsschutz und dem Verkehrsrechtsschutz Bestandteil eines umfassenden Rechtsschutzversicherungsvertrages. Einige Versicherungsgesellschaften bieten für Mietrecht jedoch auch eigene Tarife an.

Die Angebote der Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich in Bezug auf den Umfang der Versicherungsleistungen, die Tarifstruktur, die Laufzeit der Versicherung, die Wartezeit, die Höhe der Selbstbeteiligung und den Personenkreis, für den die Versicherung gilt. Meist bezieht sich der Versicherungsschutz neben der Wohneinheit auch auf den Stellplatz oder Garage. Generell wird eine Laufzeit für den Versicherungsvertrag festgelegt. Vorzeitige Kündigungen sind in Ausnahmefällen möglich: beispielsweise bei einer Erhöhung der Beiträge.

Die Leistungen der Mietrechts-Schutzversicherung sind klar formuliert. Sie übernimmt je nach Angebot die Kosten für anwaltliche Rechtsberatungen, für Mediaton und alle Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Diese spezielle Form der Rechtsschutzversicherung umfasst Leistungen, die sich aus der Eigenschaft, den Rechten und Pflichten als Mieter oder Vermieter, als Pächter oder Verpächter oder als Eigentümer ergeben.

Nicht jede Einzelheit im Mietrecht kann bei Abschluss des Vertrages geregelt werden. Ein großes Konfliktpotenzial bieten beispielsweise Abrechnungen über Mietnebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Streitigkeiten im Rahmen von Haus- und Wohnungssanierungen, Mietkürzungen. Auch Konflikte um die Rückzahlung der Mietkaution werden oft vor Gericht ausgetragen. Mängel in der der Wohnung, Kündigungen wegen Eigenbedarf oder unangemessene Erhöhungen der Miete sind ebenfalls häufige Gründe für gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Mit einer Mietschutzversicherung setzen Sie ihr Recht durch, ohne an die Kosten denken zu müssen.

Bevor Sie sich für eine Versicherungsgesellschaft entscheiden, ist es ratsam, die Leistungen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Lesen Sie auch das Kleingedruckte. Hier können sich Leistungsausschlüsse verbergen, die Sie vor Abschluss des Vertrages kennen sollten. Gerade bei der Rechtsschutzversicherung ist gut beraten, wer nicht nur die Höhe der Beiträge berücksichtigt. Prüfen Sie, welche Leistungen für Ihre persönliche Situation infrage kommen.

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist ein weiteres Entscheidungskriterium. Ohne Selbstbeteiligung sind die Versicherungsbeiträge für den Mietrechtsschutz deutlich höher angesiedelt. Die meisten Angebote enthalten drei Monate Wartezeit nach Vertragsabschluss. Für diese Zeit werden Beiträge erhoben, obwohl im Konfliktfall von der Versicherung keine Leistungen erbracht werden. Vereinzelt werden auch Rechtsschutzverträge ohne Wartezeit angeboten. Diese Variante liegt preislich im gehobenen Bereich.

Übrigens - eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein ersetzt in der Regel keine Mietrechtsschutzversicherung. Die Mitgliedsbeiträge entrichten Sie für Informationen und Beratung. Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Bereich Mietrecht sind durch diese Mitgliedschaft nicht abgedeckt. Teilweise bieten Mietervereine für ihre Mitglieder jedoch eigene zusätzliche Mietrechtsschutztarife an.

Fazit: Damit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Kosten nicht aus dem Ruder laufen, ist eine Mietrechtsschutzversicherung sinnvoll, denn häufig geschehen rechtliche Verstöße aus Unwissenheit.