Privat-Rechtsschutzversicherung

Die Privat-Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich, allerdings nur wenn diese nicht in den Deckungsbereich anderer, spezieller Rechtsschutzversicherungen fallen. So ist zum Beispiel der Verkehrsrechtsschutz oder der Kfz-Rechtsschutz üblicherweise ein eigenständiges Versicherungsangebot. Auch der Berufsrechtsschutz ist allgemein ein eigenständiger Bereich, lässt sich aber oft mit dem Privat-Rechtsschutz in einem Vertrag kombinieren.

Wer profitiert von der Privat-Rechtsschutzversicherung?
Über den Sinn der Privat-Rechtsschutzversicherung gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Einerseits entstehen bei Rechtsstreitigkeiten schnell sehr hohe Kosten, die einen Gang zum Gericht zu einem derart hohen finanziellen Risiko machen, dass Sie ohne Versicherung, auch bei guten Aussichten, möglicherweise darauf verzichten, Ihr Recht durchzusetzen.

Andererseits wird die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherungen oft auch überschätzt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn eine andere Versicherung für die Kosten aufkommen muss, die Sie über den Gang zum Gericht abwehren wollen, beispielsweise Ihre Haftpflichtversicherung. Unter diesen Umständen übernimmt diese Versicherung in der Regel auch die gerichtliche Klärung des Sachverhalts, wenn die Aussicht besteht, dass sie die Kosten für die Deckung des Schadens dadurch vermeiden kann. Die Rechtsschutzversicherungen ist in einem solchen Fall also gar nicht notwendig. Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel Ihre Privat-Haftpflichtversicherung oder Ihre Krankenversicherung die Kostenübernahme verweigert. In diesem Fall kann eine geeignete Privat-Rechtsschutzversicherung Ihnen das finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahrens weitestgehend abnehmen.

Neben den eingangs genannten Ausnahmen, die in den Geltungsbereich spezieller Rechtsschutzversicherungen fallen, gibt es auch einige Bereiche, die grundsätzlich nicht von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt werden. Dazu gehören vor allem Ansprüche aus dem Urheberrecht und vergleichbaren Rechtsgebieten wie dem Patentrecht, egal ob Sie derartige Ansprüche gegen einen anderen durchsetzen wollen oder jemand derartige Ansprüche gegen Sie stellt. Auch Spekulationsgeschäfte, Spiele und Wettverträge zählen zu den grundsätzlich nicht versicherbaren Risiken. Dazu kommen unter anderem noch die üblichen Ausschlüsse aufgrund höherer Gewalt, wie Krieg, Terror, Streik oder Erdbeben.

Abgesehen von diesen Ausnahmen können Sie den Deckungsumfang der Privat-Rechtsschutzversicherung bei Vertragsabschluss in der Regel sehr flexibel auswählen. Bei der privaten Rechtsschutzversicherung ist es daher besonders wichtig, dass Sie sich genau klar machen, gegen welche Risiken Sie sich versichern möchten. Zu den Risiken, die Sie üblicherweise in eine Privat-Rechtsschutzversicherung einschließen können, gehören:

  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz
  • Familien und Erbrechtsschutz
  • Vertrags- und Sachenrechtsschutz
  • Online- oder Internet-Rechtsschutz
  • Opferrechtsschutz
  • Mietrechtsschutz, Wohnungsrechtsschutz oder Grundstücksrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz und Spezial-Strafrechtsschutz
  • Erweiterter Beratungsrechtsschutz

Darüber hinaus gibt es auch noch sehr spezialisierte Angebote, wie den Photovoltaikrechtsschutz, der nur interessant ist, wenn Sie eine Solaranlage betreiben, und solche, die nur von einzelnen Versicherern angeboten werden, wie zum Beispiel den Ehescheidungsrechtsschutz und den Unterhaltsrechtsschutz.

Gegen manche Risiken aus dem Bereich Privat-Rechtsschutz sind Sie allerdings eventuell schon automatisch durch die Mitgliedschaft in bestimmten Vereinen versichert. Dazu gehören insbesondere der Mietrechtsschutz bei Mietervereinen. In ähnlicher Weise bieten auch Automobil- und andere Verkehrsclubs meist einen Verkehrsrechtsschutz an.

Fazit
Der Privat-Rechtsschutz ist auch im Vergleich mit anderen Versicherungssparten ein komplexer Themenbereich. Die versicherten Risiken lassen sich bei Vertragsabschluss üblicherweise sehr fein dem individuellen Bedarf anpassen. Oft ist es auch nicht leicht zu erkennen, ob in einem bestimmten Fall eine Rechtsschutzversicherung notwendig ist. Sollte es aber zu einem Rechtsstreit kommen, der von einer Privat-Rechtsschutzversicherung gedeckt wird, dann kann der Versicherungsschutz Ihnen nicht nur erhebliche Kosten sparen, sondern auch darüber entscheiden, ob Sie Ihr Recht bekommen oder nicht.