Vertragsüberprüfung Rechtsschutz

In Zeiten, in denen Verträge strengen Formerfordernissen unterliegen und das Kleingedruckte einen hohen Stellenwert einnimmt, sorgt lediglich eine umfassende Vertragsüberprüfung für die notwendige Rechtssicherheit. Andernfalls können etwa im Falle einer Kündigung oder der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen böse Überraschungen erlebt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann eine professionelle Vertragsüberprüfung durch einen Fachanwalt im Rahmen der Rechtsschutzversicherung vereinbaren.

Präventive Prüfung von Vertragsverhältnissen

Der Großteil der Rechtsschutzversicherungen sieht erst dann Leistungen vor, wenn sich ein Rechtsstreit bereits anbahnt oder die Angelegenheit vor Gericht verhandelt wird. Einen nervenaufreibenden und zeitraubenden Rechtsstreit können Sie dadurch vermeiden, indem Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, welche einen Vertragscheck beinhaltet. Denn der Vertragsüberprüfung Rechtsschutz hilft dabei, kritische Punkte in Verträgen frühzeitig zu identifizieren - sei es beim Kauf-, Miet-, Arbeits- oder Fitnessstudio-Vertrag. Sie können etwa überprüfen lassen, ob die Klausel zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag rechtens ist, die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder ob der Gewährleistungsausschluss beim Autokauf zulässig ist.

Lediglich Verträge rund um das Thema Kapitalanlagen und Immobilien sind in manchen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Im Anschluss an die Vertragsüberprüfung Rechtsschutzversicherung wissen Sie, woran Sie sind und können den Vertrag zu Ihren Gunsten ändern lassen oder ganz ablehnen. Im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen, gilt für die Vertragsüberprüfung Rechtsschutz zumeist keine Wartezeit, weshalb die Leistung sofort nach Vertragsabschluss beansprucht werden kann. Sie können diesen Rechtsschutz ausschließlich für solche Verträge beanspruchen, die noch nicht abgeschlossen wurden. Eine Ausnahme gilt für Verträge, die noch rückgängig gemacht werden können, etwa weil die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Freie Wahl des Rechtsbeistands

Zumeist läuft die Vertragsüberprüfung Rechtsschutz folgendermaßen ab: Sie notieren zunächst alle ihre Fragen auf einem speziellen Online-Formular des Versicherers. Dieses wird nun an einen kooperierenden Anwalt weitergeleitet, welcher die mit einem Vertrag in Bezug stehenden Fragen beantwortet. Schließlich leitet Ihnen der Versicherer die Antworten des Rechtsanwalts weiter. Sie haben grundsätzlich freie Anwaltswahl und können sich somit den juristischen Beistand Ihres Vertrauens aussuchen. Der Anwalt übernimmt für die Vertragsüberprüfung die volle Haftung, sodass Sie im Falle eines Fehlers später eventuell Schadenersatz fordern können. Pro Vertragscheck zahlt die Vertragsüberprüfung Rechtsschutzversicherung einen bestimmten Betrag, der insgesamt auf das Jahr gesehen ein Vielfaches hiervon beträgt. In der Regel reicht die Summe aus, um das Honorar des Rechtsanwalts zu decken. Zusätzlich kann die Rechtsschutzversicherung auch eine persönliche Rechtsberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt vorsehen. Diese kann etwa bei bereits abgeschlossenen Verträgen oder aber im Zusammenhang mit einem Bußgeldverfahren in Anspruch genommen werden. Eine Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.

Fazit

Die Vertragsüberprüfung Rechtsschutzversicherung folgt einem Prinzip, welcher sich auch in vielen anderen Bereichen bewährt hat: Vorsorgen ist besser als heilen. Auch für den Fall, dass der spätere Prozess gewonnen wird, ist der Weg dorthin oftmals sehr langwierig und kostet viel Nerven. Der Vertragsüberprüfung Rechtsschutz möchte Streitereien bereits im Keim ersticken und bereits vor Vertragsabschluss für Rechtssicherheit sorgen. Kritische und unvorteilhafte Vertragsklauseln können frühzeitig identifiziert und zu Ihren Gunsten abgeändert werden. Damit ist gewährleistet, dass Sie auch nicht über das Kleingedruckte stolpern. Auch die Prozedur ist recht einfach und führt binnen weniger Tage zu einer fachkundigen Antwort durch den Rechtsanwalt.