Kredit Definition

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Kredit

Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credereglauben und creditum das auf Treu und Glauben Anvertraute ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehnsverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den Kreditnehmer zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditieren Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes Zinsen zu zahlen sind.

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Daneben bedeutet bei jemandem Kredit haben auch "etwas guthaben" im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

Rechtliche Einordnung

Kredite sind Gebrauchsüberlassungen von Sachen oder Geld auf Zeit. Von der Miete, der Pacht und der Leihe unterscheiden sich alle Formen der Kredite dadurch, dass der Mieter, Pächter und der Entleiher stets denselben Gegenstand zurückzugewähren haben. Daher ist ihnen nur eine Nutzung der Miet, - Pacht- oder Leihsache gestattet (Gebrauchsvorteile und bei der Pacht auch Ziehung der Früchte aus der Muttersache). Der Kreditnehmer erhält oder behält die vollständige sachrechtliche Herrschaftsgewalt über die kreditiere Geldsumme oder Waren. Der Kreditnehmer ist in der Regel gegenüber dem Kreditgeber auch nicht verpflichtet mit dem Geld oder der Ware in einer bestimmten Art und Weise zu verfahren.

Von der Miete, Pacht und Leihe unterscheidet sich ein Kredit auch dadurch, dass eine Verpflichtung des Kreditgebers den kreditierten Gegenstand dem Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen, im allgemeinen nicht besteht. So sind Stundungen häufig reine Kulanz. Auch Wechsel ist der Gläubiger einer Entgeltforderung nicht verpflichtet anzunehmen. Der Darlehnsvertrag ist je nach Rechtsordnung als gegenseitiger Vertrag oder als Realkontrakt ausgestaltet. Wird der Darlehnsvertrag als gegenseitiger Vertrag aufgefasst, ergibt sich durch den Abschluss eines Darlehnsvertrags für den Darlehnsgeber die Pflicht die vereinbarte Darlehnsvaluta dem Darlehnsnehmer zur Verfügung zu stellen (Theorie vom Konsensualvertrag, jetzt § 488 BGB). Nach der Theorie vom Realvertrag wird der Darlehnsvertrag erst mit Auszahlung der Darlehnsvaluta wirksam (§607 BGB a.F., §983 ABGB oder römisches Recht).

Kreditformen

Eine der häufigsten Formen von Krediten ist das Darlehn. Ein Darlehn ist die vertraglich bedungene Gebrauchsüberlassung von Geld oder Waren (Sachdarlehn) durch den Darlehnsgeber (Dargeber) an den Darlehnsnehmer durch Übereignung der Banknoten, Münzen oder Waren oder die Abtretung sonstiger Gegenstände. Meist wird zwischen den Parteien eine feste Tilgungsvereinbarung getroffen. In Ermangelung einer solchen wird die Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst Zinsen fällig, wenn das Darlehn durch eine der Parteien gekündigt wurde. Die Darlehnsvaluta wird meist auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei annuitätischen Darlehen beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der im Laufe der Tilgung anteilig steigt.

Barkredite werden durch eine Kreditlinie auf laufendem Konto oder einem separaten Konto eingeräumt. Die Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum gewährt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine konkreten Rückführungsvereinbarungen. Neben Zinsen für die Inanspruchnahme wird teilweise für den nicht in Anspruch genommenen Kreditteil eine als Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen bezeichnete zeitabhängige Vergütung in Rechnung gestellt. Der Barkredit ist meist als revolvierender Kredit ausgestaltet, dies erlaubt, selbst bei kurzzeitiger Rückführung wieder bis zur vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in Anspruch zu nehmen.

Rechtlich sind beide Formen der Geldleihe Darlehen. Als Kreditleihe werden Avalkredite, Akkreditivkredite und Akzeptkredite bezeichnet. Hier stellt die Bank mit ihrer eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, da derartige Geschäfte die Einschaltung einer Bank erfordern.

Kreditrahmenvereinbarungen können nach den (meist betrieblichen) Erfordernissen des Kreditnehmers als Barkredit oder teilweise als Aval-, in Form von Akkreditiven, Darlehen oder als Wechselkredit in Anspruch genommen werden.

Es gibt ein paar grundsätzliche Unterschiede in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Kreditnehmer. Die Unterscheidungskriterien von privaten Kunden und Geschäftskunden sind bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich.

Kredite für private Kunden

Private Kunden sind in der Regel abhängige Beschäftigte oder Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben. Hier finden besondere Vorschriften, die im Rahmen des Verbraucherschutzes hinsichtlich der Preisangabenverordnung oder des Ausweises des effektiven Jahreszinses Anwendung. Hiermit soll den Kunden die Vergleichbarkeit der verschiedenen Kreditangebote erleichtert werden.

Für die Kreditaufnahme muss die Volljährigkeit erreicht sein. Einzelne Geschäftsbanken verwenden automatisierte Bonitätsermittlungen aufgrund von Daten aus den vorliegenden Geschäftsbeziehungen oder/und Auskünften der SCHUFA.

  • Verfügungskredite sind eine besondere Form des Barkredites. Das Limit wird häufig automatisiert auf der Basis mehrerer durchschnittlicher regelmäßiger Zahlungseingänge, wie Gehalts- oder Rentenzahlungen, ermittelt.
  • Anschaffungskredite sind Darlehen für einen bestimmten Konsumzweck, hier sind Laufzeiten bis zu sechs Jahren gebräuchlich. Die Tilgungsrate umfasst neben der Kredittilgung auch die entsprechenden Zinszahlungen. Bearbeitungsgebühren fallen im allgemeinen zusätzlich an. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit wird eine zumutbare Belastung ermittelt, um den Kunden vor Überschuldung zu schützen. Zur Absicherung werden gelegentlich Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes herangezogen. Außerdem ist der Abschluss einer Restschuldversicherung, einer besonderen Form der Lebensversicherung, möglich. Die Auszahlung erfolgt durch Gutschrift auf dem laufenden Konto oder durch Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer.
  • Als Baufinanzierungen werden Darlehen bezeichnet die zum Erwerb oder Bau von Immobilien verwendet werden. Die Tilgung erfolgt meist durch Annuitäten über einen langen Zeitraum, 30 Jahre sind üblich. Zur Besicherung werden Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden auf dem finanzierten Objekt herangezogen. Die Auszahlung erfolgt meist nach Baufortschritt. Neben meist für einen langen Zeitraum fest vereinbarten Zinsen fallen verschiedene Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder Gebühren für die Sicherheitenbestellung. Üblich sind Auszahlungsabschläge (Disagio), die die Zinsbelastung reduzieren.
  • Zwischenfinanzierungen sind meist endfällige Barkredite zur Vorfinanzierung von Bauspardarlehen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen.
  • Vorfinanzierungen sind Barkredite die beispielsweise die Zeit bis zum Eingang einer Zahlung aus einer Lebensversicherung oder dem Erlös aus einem Immobilienverkauf gewährt werden
  • Wertpapierkredite sind Barkredite, die gegen Verpfändung von Wertpapieren gewährt werden, hier gelten meist feste Regeln für die Beleihung von Wertpapieren.
  • Avalkredite sind Kreditlinien für die Übernahme von Bürgschaften für Anzahlungen oder Mieten.


Kredite für Geschäftskunden

Geschäftskunden sind meist Vollkaufleute. Die Regeln aus dem Verbraucherschutz finden hier keine Anwendung. Die Übergänge zwischen Kreditfinanzierung und sonstiger Finanzierung sind fließend, da den größeren Unternehmen teilweise der Kapitalmarkt direkt zugänglich ist, diese Möglichkeiten der direkten Nutzung des Kapitalmarktes reichen von aktivischem Tagesgeld bis zu börsennotierten Anleihen.

  • Investitionskredite sind Darlehen zur Finanzierung von Gegenständen des Anlagevermögens.
  • Betriebsmittelkredite sind Barkredite für Finanzierung des Umlaufvermögens, die häufig als Kreditlinien auf laufenden Konten gewährt werden. In der Regel sind sie als revolvierende Kredite ausgestaltet und erlauben nach Reduzierung wieder die volle Inanspruchnahme. Zusätzlich zu den Zinsen können Kreditprovisionen für nicht in Anspruch genommene Krediteteile vom Kreditgeber geltend gemacht werden.
  • Warenfinanzierungen oder Barvorschüsse sind Barkredite, die meist auf Sonderkonten verbucht sind und meist nur kurzfristig endfällig eingeräumt werden.
  • Von strukturierten Krediten wird gesprochen, wenn neben der eigentlichen Kreditgewährung weitere Absprachen wie zur Begrenzung künftiger Zinssätze oder Umschuldungsvereinbarungen für Folgeperioden vertraglich vereinbart werden. Teilweise werden auch weitere derivative Produkte an die Kreditvereinbarung gekoppelt.
  • Schuldscheindarlehen sind Kredite, die teilweise von Banken, teilweise auch von anderen Investoren, gewährt werden. Hier ist die Grenze zur Kapitalbeschaffung der Firmen fließend.
  • Diskontkredite werden für den Ankauf von Wechseln eingeräumt.
  • Rembourskredite und Akzeptkredite sind ein Kreditinstrument im Außenhandel. Hier treten Banken in die Haftung für Wechsel durch Akzept ein und verbessern durch ihre Mithaft die Bonität des Wechsel.
  • Avalkredite sind Kreditlinien für die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch Banken beispielsweise für Gewährleistung, Zölle oder erhaltene Anzahlungen.
  • Akkreditivlinien dienen der Finanzierung vom Importgeschäften.

Interbankengeschäfte

Als Interbankengeschäfte werden Kreditvereinbarungen unter Banken bezeichnet (in der Bankbilanz als aufgenommene Gelder ausgewiesen).

  • Währungskredite dienen meist der Mittelbeschaffung im internationalen Zahlungsverkehr, können aber auch der Refinanzierung dienen.
  • Handelslinien sind Kreditlinien für den Wertpapier- oder Devisenhandel.

Kredite an die öffentlichen Hand

Auch an die Länder, den Staat, Kommunen oder Staatsbetriebe werden Kredite gegeben

  • Kommunaldarlehen ist der Sammelbegriff für alle langfristigen Darlehen der Länder, Landkreise oder Gemeinden.
  • Schuldverschreibungen sind Darlehen, die durch kapitalmarktfähige Titel refinanziert werden können.
  • Kassenkredite dienen der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung.
  • Schatzwechsel sind praktisch Kassenkredite, werden aber in der Form von Wechseln ausgestaltet. Unter Notenbanken werden sie auch eingesetzt um Zinseinkünfte aus den Devisenreserven zu erzielen.

Kreditgeber

Grundsätzlich muss die Einräumung eines Kredites nicht notwendigerweise durch ein Kreditinstitut erfolgen. Ein Sachdarlehn kann z.B. durch den Nachbarn durch Überlassung von Mehl oder Eiern gewährt werden. Unter Kaufleuten beispielsweise sind Warenlieferungen gegen eine spätere Bezahlung zu einem ausbedungenen Termin durchaus üblich (vgl. Lieferantenkredit). Der Hersteller der Ware überlässt diese dem Käufer in Treu und Glauben, häufig materiell unterlegt durch ein schriftliches Zahlungsversprechen, beispielsweise einen Wechsel.

Im privaten Bereich hat die Bedeutung der Warenfinanzierung beispielsweise durch einen Ratenkredit mit einer festen Ratenvereinbarung seit den fünfziger Jahren ständig zugenommen. Hier sind direkte Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und dem Endverbraucher durchaus üblich, teilweise werden auch eigene Finanzinstitute der Hersteller - beispielsweise im Versandhandel oder im Autohandel - eingeschaltet.

Bei Krediten, die ohne Einschaltung von Kreditinstituten eingeräumt werden, ist die Besicherung der Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware üblich. Dabei überzeugt sich der Kreditgeber von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Bonität).

Die Bereitstellung von Krediten erfordert den Einsatz eigener Mittel durch den Kreditgeber. Banken setzen hierfür neben Eigenkapital Einlagen der eigenen Kundschaft ein. Weiter gehende Refinanzierungsmittel müssen am Kapitalmarkt beschafft werden.

Kreditinstitute

im deutschen Sprachraum sind Geschäftsbanken, meist als Universalbank betrieben, die wichtigsten Kreditgeber, die alle Formen von Kredit vergeben. Daneben stehen Spezialbanken, wie Hypothekenbanken, Teilzahlungsbanken mit einem Teil der möglichen Kreditprodukte zur Verfügung. Bausparkassen vergeben Darlehen zur Baufinanzierung. Versandhändler und Autohersteller verfügen meist über Tochterfirmen, die Kredite zur Bezahlung der verkauften Produkte anbieten. Von deutschen Banken wurden per Juli 2006 2.651,1 Milliarden Kredite an inländische Nichtbanken gewährt [2]

Zur Refinanzierung oder Verteilung des Kreditrisikos können bei Großkrediten mehrere Kreditgeber ein Konsortium bilden und diesen Konsortialkredit gemeinschaftlich vergeben.

Als weitere Spezialbanken seien die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Wohnungsbaukreditanstalten der Länder erwähnt, die unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten zinsverbilligte Darlehen anbieten, die jedoch meist über Geschäftsbanken beantragt werden müssen, die auch die technische Abwicklung übernehmen, für diese Dienstleistung erhalten sie einen Teil der Zinsmarge.

Zentralbanken als Kreditgeber

Zentralbanken stehen als Kreditgeber für Geschäftsbanken zur Verfügung, sie bieten die Rediskontierung von Wechseln an, die die Banken im Rahmen von Diskontkrediten angekauft haben. Als Zinssatz für diese Kredite ist der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ( bis 1999: Diskontsatz ) zu zahlen. Zur kurzfristigen Bereitstellung von Zentralbankguthaben können Lombardkredite gegen Hinterlegung von Wertpapieren aufgenommen werden.

Dem Staat und den Institutionen der öffentlichen Hand stehen die Zentralbanken mit Kassekrediten zur Vorfinanzierung künftiger Einnahmen zur Verfügung.

Sonstige Kreditgeber


Lebensversicherungsgesellschaften bieten klassische Baufinanzierungen an, die durch die fällige Lebensversicherung getilgt werden, die während der Kreditlaufzeit anzusparen ist, daneben sind die vereinbarten Darlehenszinsen zu bezahlen.

In der dritten Welt werden im Rahmen der Entwicklungshilfe von verschiedenen Initiativen Mikrokredite - meist begrenzt auf wenige hundert Euro - gewährt, um den Aufbau von kleinen Gewerbebetrieben zu fördern.

Kredite können auch von Privatpersonen gewährt werden.

Kreditvergabe

Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht neben einer Forderung der Bank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits (Schuld) auch eine Forderung des Kunden an die Bank, die auf Zentralbankgeld lautet, so genanntes Buchgeld oder Giralgeld. Dieses Buchgeld wird als Bankguthaben bezeichnet und betrachtet, obwohl bei der Kreditvergabe nichts eingelegt wird, sondern nur Buchungen stattgefunden haben. Dieses Buchgeld hat Zahlungsmittelcharakter. Durch die Kreditgewährung betreiben die Geschäftsbanken immer auch Geldschöpfung.

Staatliche Regelungen

Durch Gesetze neben den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften wird die Kreditgewährung - zumindest für die Kreditinstitute - durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien streng geregelt. Namentlich aus den Regelungen, die mit den Vorschriften nach Basel II in vielen Staaten zur Anwendung kommen, beklagen sich mittelständische Unternehmen über eine restriktive und teure Kreditvergabepolitik der Banken.

Schutzvorschriften für den Kreditnehmer

Es gab bereits im Mittelalter - trotz des christlichen Zinsverbotes - Bemühungen, den Zins, also das Entgelt für die Kreditgewährung, zu begrenzen. Beispiele finden bereits im Mittelalter für Genua (12,5 %) oder die Weisung von Kaiser Friedrich II mit 10 % (allerdings für Juden) [3]

  • In der Schweiz wurde mit dem Konsumkreditgesetz (1. Januar 2003) für bestimmte Kreditarten ein Höchstzins von 15 % p.a. festgelegt und ein Widerrufsrecht gesetzlich verankert.
  • In Deutschland wurde mit einer Verordnung für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses eine Vergleichbarkeit der Kreditangebote für Konsumentenkredite geschaffen.

Gläubigerschutz

Verschiedene Bankpleiten Ende des 19. Jahrhunderts führten zu gesetzlichen Normen, die schließlich in das Kreditwesengesetz (Deutschland und ähnlich in Österreich) einflossen und die Höhe der Kreditvergabe durch Kreditinstitute begrenzt und den Einsatz von anteiligen Eigenkapital der Kreditgeber geregelt. Dabei dürfen Großkredite im Einzelfall nicht höher als 25% des haftenden Eigenkapitals sein.

  • Bereits seit langem gilt die Vorschrift in § 18 KWG, die die aktuelle Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers regelt.
  • Die Kreditinstitute unterliegen einer besonderen Bankenaufsicht, die in Deutschland durch das BAFin ausgeübt wird.
  • Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MARisk)
  • Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 18/2005 [4] hat die Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus Basel II für deutsche Kreditinstitute konkretisiert. Diese schreiben die Verfahren für eine Risikoeinschätzung für Kredite mit Ratingverfahren vor und geben Vorschriften für die Kapitaldeckung von Krediten.
  • Ferner wird die organisatorische Trennung zwischen der Marktseite (Kreditvergabe) und dem Risikomanagement geregelt.


Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen

Kreditvergabe stellt auch immer eine Geldschöpfung dar. Die Steuerung der Geldmenge obliegt der Europäischen Zentralbank]. Es sind seit längerem statistische Meldeverfahren zur Kreditvergabe mit Verordnung der Bundesbank geregelt. Daneben überwacht die Evidenzzentrale alle Millionenkredite und gibt den Kreditinstituten Rückmeldung zur gesamten Verschuldung von Kreditnehmern mit Millionenkrediten.

Betriebswirtschaftliche Regeln

Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.

Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung

  1. Kreditantrag des Kunden
  2. Prüfung der Kreditfähigkeit
  3. Prüfung der Kreditwürdigkeit (auch wirtschaftliche Kreditfähigkeit genannt)
  4. Prüfung und Bewertung der angebotenen Kreditsicherheiten
  5. Kreditzusage
  6. Abschluss des Kreditvertrages
  7. Stellung der Kreditsicherheiten
  8. Bereitstellung des Kredits (unter Berücksichtigung der Auszahlungsvoraussetzungen), z.B. durch Gutschrift auf dem Girokonto

Besicherung des Kredits

Bei der Kreditvergabe wird Wert auf die nachhaltige Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus laufenden Einkünften (bei Firmen: Cash Flow) erbringen zu können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Krediten, also mit Laufzeiten von über sechs Monaten, wird die Stellung von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer notwendig. In Hinblick auf ihre Verwertbarkeit unterscheidet man:

  • "weiche Sicherheiten": Patronatserklärungen, Positivreverse, Bürgschaften
  • "harte/dingliche Sicherheiten": insbesondere Grundpfandrechte, Bardeckung, Verpfändung von Guthaben oder Effekten. Harte Sicherheiten können nach den Basel-II-Regeln risikomindernd einen geringeren Eigenkapitaleinsatz der Bank mit sich bringen.

Ferner können in den Kreditverträgen

  • "globale Besicherung" für mehrere Kreditverhältnisse aus einer Bank/Kundenbeziehung
  • "Spezialsicherheiten" nur für einen einzelnen Kredit

vereinbart werden.

Siehe hierzu auch: Kreditsicherung

Kosten des Kredites

Ein Kreditnehmer erhält Kredit mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum ("% p.a.") angegeben.

Es gibt auch zinsfreie Darlehen* - vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.

Der Zinssatz richtet sich hauptsächlich nach

  • der Laufzeit des Kredits
  • der Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist. Hierbei wird unterschieden
  • Variables Darlehen
  • Festzinsdarlehen
  • Cap-Darlehen
  • Floor-Darlehen
  • der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers,
  • den gestellten Sicherheiten,
  • dem momentanen und dem erwarteten Zinsniveau.

In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von

  • der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
  • bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und
  • von dem geplanten Vorhaben, für welches der Kredit verwendet werden soll.

Die Nebenkosten des Kredites können sich in Abhängigkeit vom Kreditvertrag aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

  • Vor Kreditherauslage
  • Disagien
  • Kosten der Stellung von Sicherheiten (z.B. Notar- oder Grundbuchkosten)
  • Kosten der Bewertung von Sicherheiten (z.B. Gutachterkosten)
  • Bearbeitungsgebühren (z.B. beim Ratenkredit (*))
  • Restschuldversicherung
  • Bereitstellungszinsen

Während des laufenden Kredites

  • Kreditprovision
  • Bei Beendigung des Kreditvertrags
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Kosten der Freigabe von Sicherheiten (z.B. Notar- oder Grundbuchkosten)
  • Bearbeitungsgebühren, soweit zulässig


Hinweis: Nicht alle dieser Kosten sind im Effektivzins enthalten.

Unterscheidung der Kreditarten nach:
LaufzeitHöheBesicherungStatusKreditgeberBereitstellungVerwendung
  • kurzfristig (< 6 Monate)
  • mittelfristig
  • langfristig > 4 Jahre
  • Mikrokredit
  • Klein-
  • Mittel-
  • Millionen-
  • Großkredit
  • Blanko (unbesichert)
  • Teilgedeckt
  • Vollgedeckt
  • Hypothekenkredit
  • intakt
  • gefährdet
  • notleidend
  • ausgefallen
  • Bankkredit
  • Lieferantenkredit
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Verwandtendarlehen
  • Staatskredit
  • Organkredit
  • Barkredit
  • Warenkredit
  • Kreditleihe
  • Konsumkredit
  • Investitionskredit
  • Betriebmittelkredit
  • Zwischenkredit
  • Effektenkredit
  • Import/Exportkredit