Ratgeber "Vorfälligkeitsentschädigung beim Kredit"

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Egal, ob es das Auto oder ein Eigenheim ist - manchmal kommt die Situation, in der man einen Kredit frühzeitig kündigen muss. In diesem Fall müssen Sie sich mit den Vertragsdetails des Darlehens auseinandersetzen. Der Fokus liegt nun nicht mehr auf der Kreditsumme, der Laufzeit oder dem Zinssatz. Wichtig sind die Vereinbarungen, die bei einer unerwarteten Arbeitslosigkeit getroffen wurden.

Bei einer außerplanmäßigen Kündigung oder Rückzahlung kann die Bank weiteres Geld von Ihnen verlangen. Neben der Restschuld fällt eine sogenannte "Vorfälligkeitsentschädigung" (VFE) an. Erfahrungsgemäß spielt auch die Widerrufsbelehrung eine wichtige Rolle. Was es alles zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Grundlagen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Kredite folgen immer demselben Prinzip: Sie leihen sich Geld und müssen den Betrag wieder zurückzahlen. Dieses Prinzip, das auf einem Zinsverlust basiert, sollte Ihnen bekannt sein. Anders ist es, wenn Sie ein Darlehen vor Laufzeitende begleichen möchten. In diesem Fall müssten Sie - eigentlich - einen Teil der Zinsen wieder erhalten. Und zwar den Anteil, den Sie der Bank zu viel gezahlt haben.

Natürlich möchte sich das Kreditinstitut solche Zinsgewinne nicht entgehen lassen und sichert sich vertraglich dagegen ab. Als Kunde sind Sie dazu verpflichtet, geschlossene Verträge einzuhalten. Der Bank darf kein Nachteil entstehen - weshalb die Vorfälligkeitszahlung zum Ausgleich herhalten muss.

Es gibt Situationen, in denen Sie keine Entschädigung zahlen müssen:

- Kündigungsrecht

Wenn Sie ein Darlehen mit variabler Verzinsung abgeschlossen haben, profitieren Sie von § 489 Abs. 2 BGB: Gesetzlich steht Ihnen eine 3-monatige Kündigungsfrist zu - da die Bank den variablen Zins für dieselbe Zeitspanne garantiert. Ist der Zinssatz für eine längere Periode fest vereinbart, entfällt dieses Kündigungsrecht. Gerade bei Baufinanzierungen ist das gängige Praxis.

Haben Sie bei Ihrem Darlehen eine Zinsbindung von über 10 Jahren abgeschlossen, können Sie vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. In diesem Fall steigen Sie nach 10 Jahren und 6 Monaten aus Ihrem Vertrag aus, ohne Vorfälligkeitsentschädigungen leisten zu müssen.

- Fehler beim Vertragsschluss

Die Bank muss Sie über Ihr Widerrufsrecht informieren, wenn Sie einen Kredit aufnehmen. In diese Belehrung können sich viele Fehler einschleichen, wenn zum Beispiel mit einem alten Musterexemplar gearbeitet wird.

Das können Sie zu Ihrem Vorteil ausnutzen: Prüfen Sie den Vertrag auf mögliche Fehler - und vielleicht haben Sie Glück. Dann können Sie ein Darlehen auch einige Jahre nach dem Abschluss widerrufen, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen. So können Sie bei Baufinanzierungen viel Geld sparen.

Zahlungspflicht der Entschädigung

Treffen beide Punkte nicht zu, werden Sie wohl zur Kasse gebeten. Wichtig ist, dass zwischen Konsum- oder Ratenkrediten und Baufinanzierungen unterschieden wird.

- Ratenkredite

Bei Konsum- und Ratenkrediten vereinbaren Sie in der Regel kein Grundpfandrecht, sofern es sich nicht um größere Beträge handelt. Die Bank vertraut Ihrer Zahlungsmoral - und den letzten drei Lohnabrechnungen - , dass Sie das Darlehen rechtzeitig tilgen. Das gilt auch für Autokredite, obwohl Sie einen Teil Ihrer Fahrzeugpapiere hinterlegen.

Am 10. Juni 2010 wurde die neue Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt. Sie befasst sich unter anderem mit der Vorfälligkeitszahlung, die zugunsten des Kreditnehmers geregelt wurde. Es ist wichtig zu unterscheiden, ob der Darlehensvertrag vor oder nach dieser Frist unterzeichnet wurde. Bei Altverträgen (10. Juni 2010 oder älteres Datum) ist die Höhe der Entschädigung unbeschränkt. Hier müssen Sie einen Blick in Ihren Vertrag werfen. Manchmal kommen Sie auch ohne Vorfälligkeitszahlung vorzeitig aus Ihrem Vertrag.

Anders verhält es sich bei neuen Verträgen. In § 502 Abs. 1 BGB ist festgelegt, dass sich die Vorfälligkeitszahlung an der Restschuld orientiert. Maximal 1,0 Prozent kann die Bank von diesem Betrag verlangen und auch nur dann, wenn das Darlehen noch länger als 12 Monate läuft. Sind es 11 Monate oder weniger, verringert sich die maximale Entschädigung auf 0,5 Prozent des offenen Kreditbetrags.

In vielen Fällen lohnt sich die Umschuldung, sofern die Darlehenszinsen gefallen sind.

- Baufinanzierungen

Die gesetzlichen Regelungen der Konsum- und Ratenkredite lassen sich nicht auf Baufinanzierungen übertragen. Der Hauptgrund besteht darin, dass eine solche Finanzierung über das Grundpfandrecht besichert wird. Daher stellt die Bank eine eigene Ausfallrechnung an, die meistens eher weniger verbraucherfreundlich ausfällt.

Es lohnt sich, diese Rechnung von einem Experten überprüfen zu lassen. In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof einige Angaben zur Berechnung gemacht, doch es ist nach wie vor kompliziert, die Vorfälligkeitszahlung selber zu bestimmen.

Tipp: Auch hier ist es so, dass Sie das Baufinanzierungsdarlehen nach 10 Jahren kündigen können - mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Da Hypothekendarlehen eine Laufzeit von 15 oder gar 20 Jahren haben, sollten Sie über eine Umschuldung nachdenken. Gemäß § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB hat die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine vorzeitige Kündigung steht Ihnen nur bei berechtigtem Interesse zu, wie beim Verkauf einer Immobilie. Hier müssen Sie aber eine finanzielle Entschädigung leisten.

Umgehung der Vorfälligkeitszahlung

Auf den ersten Blick scheint es eine sinnvolle Lösung zu sein: Banken wissen um die Sorgen ihrer Kunden und bieten gegen einen höheren Zinssatz den Verzicht der Entschädigung an. Das mag sich nach einem tollen Angebot anhören, doch ist nur in Einzelfällen sinnvoll.

Wer sein Darlehen nach Plan tilgt, zahlt unnötig hohe Zinsen. Verglichen mit den Kosten scheint sich dieses Angebot kaum zu rentieren und ist nur etwas für sehr sicherheitsorientierte Verbraucher.

Eine bessere Methode zur Umgehung der Vorfälligkeitsentschädigung besteht in langen Laufzeiten. Wie soll das helfen? In einer Niedrigzinsphase fällt die Zinslast relativ gering aus. So können Sie die Laufzeiten bis ins Maximum ausschöpfen ohne sich unnötig zu belasten. Kommen Sie nun an eine Erbschaft oder sparen sich das Geld selber zusammen, können Sie von der bereits erwähnten 10-Jahres-Regel profitieren - und müssen keine Vorfälligkeitszahlung leisten.

Zusammenfassung

Es ist gar nicht so schwer, einen Kredit vorzeitig zu kündigen. Wesentlich komplizierter gestaltet es sich, eine Vorfälligkeitszahlung zu umgehen.

In den meisten Fällen ist das unmöglich, außer die Bank hat einen schweren Formfehler begangen: Wer einen Fehler im Widerrufsrecht findet, hat das Glückslos gezogen. Einfacher ist es, einen Blick ins Gesetzbuch zu werfen. So können Sie jeden Kredit nach 10 Jahren kündigen - und müssen keine Entschädigung bezahlen.

Das sind die üblichen Methoden, wie Sie aus einem Baufinanzierungsdarlehen entschädigungsfrei herauskommen.

Bei Konsum- oder Ratenkrediten gestaltet sich die Sache wesentlich leichter. Bei Verträgen, die nach dem 10. Juni 2010 datiert sind, müssen Sie höchstens 1,0 Prozent der Restschuld begleichen. Sollte der Vertrag weniger als 12 Monate laufen, sind es nur noch 0,5 Prozent dieser Summe. In älteren Verträgen ist die Vorfälligkeitszahlung individuell geregelt. Hier müssen Sie einen Blick in das Kleingedruckte werfen.