Zinsbindung

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Der Begriff Zinsbindung bedeutet im Bank- und Finanzwesen eine festgelegte Frist, während der ein vereinbarter Zinssatz für einen Kredit unveränderlich bleibt. Treten in dieser Zeit Veränderungen am internationalen Finanzmarkt auf, haben diese keinerlei Einfluss auf den Darlehensvertrag. Das gilt in der Regel für Kredite, deren gesamte Laufzeit die Zinsbindungsfrist übersteigt. Nach Ablauf der Frist ist eine neue Vereinbarung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer zu treffen.

Grundsätzliches zur Zinsbindung

Dadurch, dass die Zinsen für einen Kredit während eines bestimmten Zeitraums gleich bleiben, erhält der Kreditnehmer eine sichere Basis für seine Kalkulation. Auch das Risiko von Zinsänderungen durch Marktschwankungen wird ihm zum Teil abgenommen. Steigt nämlich der vergleichbare Marktzins, ist sein Kredit davon nicht betroffen. Auf der anderen Seite profitiert er aber auch nicht von allgemeinen Zinssenkungen, sondern muss bis zum Ende der Frist den höheren Zinssatz zahlen. Bei der Zinsbindungsfrist gibt es Unterschiede zwischen Unternehmens- und Verbraucherkrediten.

Unternehmenskredite

Die Laufzeiten für Firmenkredite beginnen meist bei einem Monat. Üblich sind allerdings Fristen von drei, sechs, zwölf, manchmal aber auch 18 oder Monaten. Nach Ablauf der Zeitspanne hat der Kreditnehmer oft die Option, das Darlehen teilweise oder komplett zu tilgen oder eine neue Frist mit dem Kreditgeber zu vereinbaren. Dieser Vorgang wird auch mit dem englischen Begriff "rollover" bezeichnet. Derartigen Vereinbarungen liegen normalerweise die Standards der Loan Market Association (LMA) zu Grunde, einem internationalen Zusammenschluss von mehr als 600 Banken und anderen Unternehmen aus der Finanzbranche.

Verbraucherkredite

Auch bei Verbraucherdarlehen sind die Zeiträume der Zinsbindung in den meisten Fällen unterschiedlich. Dies gilt besonders bei Immobilienfinanzierungen mit Laufzeiten über fünf, zehn oder fünfzehn Jahre. Die beliebteste Wahl bei Immobilienkäufern und Bauherren ist eine Festschreibung auf zehn Jahre. Die Frist beginnt am Tag der Auszahlung des Darlehens an den Kreditnehmer. Zinsbindungen mit Laufzeiten über fünfzehn Jahre oder mehr kommen seltener vor. Dabei gilt als Faustregel: Je länger die Zinsbindungsfrist ist, desto höher fällt der vereinbarte Zinssatz aus.

Nach § 489 BGB ist eine Kündigung des Darlehens durch den Kreditnehmer im Grundsatz ausgeschlossen. Lediglich bei einer Zinsbindung über mehr als zehn Jahre kann eine Kündigung nach zehn Jahren mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Sollten sich die Konditionen für Darlehen in dieser Zeit verbessern, hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, umzuschulden oder die Restschuld komplett zu begleichen.

Sicherheit für beide Parteien

Die Zinsbindungsfrist bringt Vorteile sowohl für den Kreditnehmer als auch für die kreditgebende Bank. Der Verbraucher beispielsweise, der eine Immobilienfinanzierung über zehn Jahre abgeschlossen hat, weiß genau, dass sich seine monatliche Kreditrate in dieser Zeit nicht ändert. Er kann also sicher kalkulieren und bleibt frei von negativen Überraschungen.

Die Bank wiederum weiß, dass sie für diese zehn Jahre einen festgelegten Zins erhält und somit über eine sichere Einnahmequelle verfügt.

Vor- und Nachteile von kurzen und langen Zinsbindungen

Vorteile einer kurzen Frist:

  • niedrigerer Zinssatz
  • geringe Rate

Nachteile einer kurzen Frist:

  • deutlich höhere Restschuld nach Ablauf
  • vorhandenes Risiko bei Zinsänderungen

Vorteile einer langen Zinsbindungsfrist:

  • Sicherheit durch feststehenden Zins über einen langen Zeitraum
  • deutlich niedrigere Restschuld nach Ablauf der Frist

Nachteile einer langen Zinsbindungsfrist:

  • höherer Zinssatz
  • relativ hohe Monatsrate

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