Sondertilgungen stellen ein attraktives Instrument für Verbraucher dar, um die eigene Zinsbelastung bei einem Darlehen zu reduzieren. Dieser Ratgeber für Sondertilgung soll Ihnen die Möglichkeiten und Vorteile sowie den Ablauf im Hinblick auf Sondertilgungen aufzeigen.
Sondertilgungen lohnen sich besonders bei langfristigen Darlehen
Sondertilgungen dienen grundsätzlich der schnelleren und außerplanmäßigen Entschuldung eines Darlehens. Das entsprechende Recht auf Sondertilgung muss immer vertraglich verankert sein. In der Regel kann eine Sondertilgung dabei genau einmal pro Jahr vorgenommen werden, wobei die außerplanmäßige Tilgung die jeweils im Darlehensvertrag fixierte Tilgungshöhe von rund ein bis drei Prozent pro Jahr übersteigt. Eine Sondertilgung ist für einen Darlehensnehmer immer dann interessant, wenn überschüssiges Kapital vorhanden ist. Wurde Ihnen zum Beispiel gerade ein Sparvertrag ausgezahlt oder haben Sie geerbt, können Sie dieses Geld zur Rückzahlung eines Darlehens einsetzen. Sondertildungen erscheinen dabei gerade bei langfristigen Darlehen lohnenswert. Denn im Gegensatz etwa zu den Zinsen für Kapitalanlagen wie Tages- oder Festgeldkonten ist der Kreditzins wesentlich höher. Daher ist es wenig sinnvoll, dass Sie Ihr überschüssiges Geld auf einem Konto horten. Vielmehr sollten Sie Ihr Eigenkapital dann gezielt einzetzen, um per Sondertilgung Ihr Darlehen zurückzuzahlen und somit kräftig Kreditzinsen zu sparen. Auf diese Weise verringern Sie zum einen deutlich die Zinslast; zum andern reduzieren Sie die Kreditlaufzeit. Dabei kommt es allerdings auch immer darauf an, was für ein Darlehen Sie aufgenommen haben.
Fester Zinssatz: Per Sondertilgung die Zinslast gezielt senken
Handelt es sich zum Beispiel um ein Annuitätendarlehen, wurde mit dem jeweiligen Kreditinstitut ein fester Zinssatz vereinbart, der dann über die vertraglich vereinbarte Laufzeit immer gleich bleibt. Bei diesem gängigen Modell vorzugsweise für eine Baufinanzierung wird zudem stets eine feste monatliche Darlehensrate vereinbart. Diese setzt sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Diese Konstellation hat die Auswirkung, dass Sie als Kredit- bzw. Darlehensnehmer zu Beginn der vereinbarten Kreditlaufzeit immer erst die Zinsen des Darlehens begleichen. Der Tilgungsanteil bleibt demgegenüber während der Anfangszeit der Kreditlaufzeit erst einmal unberührt und wächst dann erst mit der Zeit. Da die Kreditzinsen immer nur auf die jeweilige Restschuld gezahlt werden müssen, können Sie in einem solchen Fall eine Sondertilgung explizit dafür nutzen, um die Zinslast gezielt zu senken. Dies reduziert dann auch zeitgleich den ausstehenden Darlehensbetrag, so dass auf diese Weise die vertraglich vereinbarte Kreditlaufzeit für ein Annuitätendarlehen mitunter eminent verkürzt werden kann.
Sondertilgungen: Sonderregelung bei variablen Zinssätzen
Haben Sie demgegenüber ein Darlehen mit so bezeichneter variabler Verzinsung aufgenommen, kommen Sie in Bezug auf Sondertilgungen in den Genuss einer Sonderregelung. Denn sofern Sie bei einem Darlehen dieser Art die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten, sind Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe grundsätzlich und zu jeder Zeit möglich. Diese Sonderregelung gilt auch bei einigen KfW-Förderkrediten sowie bei Bausparkassendarlehen. Dabei müssen entsprechende Sondertilgungsmöglichkeiten vertraglich im Vorfeld vereinbart werden. Nehmen Sie zum Beispiel ein Baufinanzierungsdarlehen auf, wird in Deutschland in der Regel eine Zinsfestschreibung für die Dauer von fünf, zehn, 15 oder auch mehr Jahren vereinbart. Die entsprechende Tilgung erfolgt dabei immer gemäß des vertraglich fixierten Tilgungssatzes, der generell ein bis drei Prozent beträgt. Möchten Sie dabei später über Optionen zur Sondertilgung verfügen, müssen diese gemeinsam mit der Häufigkeit (Beispiel: einmal jährlich) sowie der maximal möglichen Höhe vertraglich abgesichert werden.
Auch feste Sonderzahlungen können im Vorfeld vertraglich fest vereinbart werden
Einige Darlehensgeber bieten dabei zum Beispiel jährliche Sondertilgungsmöglichkeiten in Höhe von etwa fünf bis zehn Prozent der eigentlichen bzw. ursprünglichen Kreditsumme kostenfrei an. Allerdings können Sie mit den Banken hier in der Regel frei verhandeln. Dabei ist die Vereinbarung eines höheren Sondertilgungssatzes zumeist gegen einen entsprechenden Zinsaufschlag möglich; dieser wird auch als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet. Auch zum Beispiel bei einer Lebensversicherung können feste Sonderzahlungen vereinbart werden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden. Grundsätzlich kommt es hierbei auf Ihr Verhandlungsgeschick an. So können Sie beispielsweise auch direkt einen Gesamtbetrag vertraglich festlegen lassen, den Sie dann außerhalb der regulären Darlehensraten zahlen können. Der jeweilige Betrag orientiert sich dabei stets an der Darlehenshöhe und beträgt im Zeitraum der Zinsbindung in der Regel zwischen 25 und 50 Prozent. Zudem ist es auch möglich, eine bestimmte Summe zu definieren, die jährlich als Sondertilgung fließen darf.
Bei langen Laufzeiten profitieren Sie nach zehn Jahren vom Sonderkündigungsrecht
Bei Darlehenslaufzeiten von über zehn Jahren ist die Möglichkeit von Sondertilgungen grundsätzlich durch ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht gegeben.
Das Darlehen kann dabei unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Allerdings greift dies erst nach zehnjähriger Laufzeit. Das Restdarlehen können Sie dann entweder vollumfänglich durch eben die Sondertilgung zurückzahlen oder aber durch einen neu aufgenommenen Kredit abgelöst werden. Für Sie als Verbraucher spielt dies insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Anschlussfinanzierung mit einher gehenden Wechsel der Bank eine entscheidende Rolle.
Grundsätzlich gilt bei allen Varianten: Durch Sondertilgungen sparen Sie Zinszahlungen ein. Haben Sie die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung, sollten Sie nicht zögern, eine entsprechende Sondertilgung vorzunehmen. Denn je früher Sie dabei die Teilsummen in der Darlehensphase abzahlen bzw. tilgen können, desto schneller steigt im Umkehrschluss dann auch der Tilgungsanteil in der monatlichen Annuität.
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