Kreditkarte sperren - Ratgeber

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Die Zinsen sind (noch) niedrig, und die Banken überbieten sich besonders bei Kreditkarten mit Bonus-Angeboten. Dazu noch die Club-Karten der Einzelhändler, da kommt mit der Zeit einiges zusammen in der Brieftasche. Aber es soll schon vorgekommen sein, dass jemand die Geldbörse mit ihrem kompletten Inhalt aus lauter Schusseligkeit irgendwo hat rumliegen lassen. Dann ist das Entsetzen groß, und nun muss es schnell gehen. Denn die Geldinstitute wollen in solchen Fällen zeitnah informiert sein. Deshalb hier gleich vorab die wichtigsten Notfallnummern, wenn man die Karte sperren lassen will:

Aus Deutschland die Kreditkarte sperren:

  • Mastercard – 116 116 (keine Hotline)
  • American Express – 069 97 97 100 00
  • Visa – 0800 811 84 40
  • Diners Club – 069 900 150 135

Bei einem Auslandsaufenthalt die Karte sperren:

  • Mastercard - +49 116 116 (keine Hotline)
  • American Express - +49 69 97 97 10 00
  • Visa (Deutschland) - +1 303 967 10 96
  • Diners Club - +49 69 900 150 135 oder 136
Der Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte ist für die meisten ein schreckliches Szenario. Wenn sie plötzlich nicht mehr auffindbar ist, wird einem bewusst, dass der Dieb das gesamte Guthaben der Karte abheben könnte. Damit dies nicht passiert, sollten Sie unverzüglich die Kreditkarte sperren.

Aber nicht nur bei einem unabsichtlichen Verlust der Karte muss der Bankkunde aktiv werden. Ungewöhnliche Kontobewegungen deuten darauf hin, dass jemand unbefugterweise Zugriff auf die Einlagen hatte. Auch in solchen Fällen ist es wichtig, die Kreditkarte umgehend sperren zu lassen.

In Deutschland gilt die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 116. Der Anruf ist kostenfrei, und die freundliche Mitarbeiterin sperrt die Bankkarte sofort. Dann ist der Kunde nicht mehr haftbar, wenn eventuell Schäden durch illegale Nutzung entstehen. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber aber ein Maximum festgelegt, das auch greift, wenn die Karte noch nicht gesperrt wurde. Zur Zeit ist die Haftung auf 150 Euro begrenzt. Viele Banken senken den Betrag aber auch auf 50 Euro, manche erlassen ihn sogar komplett, besonders wenn ein Betrug vorliegt. Die 116 116 funktioniert übrigens auch für eine Sperrung der EC-Karte.

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Voraussetzung ist aber, dass eine grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist und dass ein absichtliches Handeln nicht unterstellt wird. Wer aber immer noch die PIN mit der Karte gemeinsam aufbewahrt, darf sich nicht wundern, wenn die Bank misstrauisch wird.

Meist entstehen keine Kosten

Kosten entstehen bei der Sperrung keine, auch die Entsperrung ist meist kostenlos, obwohl das ein oder andere Institut Gebühren berechnet. Wer eine Ersatzkarte benötigt, muss auf jeden Fall damit rechnen, dass sich die Bank ihren Aufwand vergüten lässt.

Probleme mit der Kreditkarte sind im Ausland besonders lästig. Aber auch dann ist das Sperren eine einfache Angelegenheit, nur muss der Betroffene beim Telefonieren dann die internationale Vorwahl berücksichtigen, also +49 116 116, wie in der Liste oben. Der Anruf aus fernen Ländern ist aber nicht kostenfrei, die Gebühren variieren je nach Verbindung (Mobilfunk oder Festnetz). Aber besser man zahlt etwas für die Telefonverbindung, anderenfalls können durch einen eventuellen Kartenmissbrauch größere Schäden entstehen.

Man standing on top of a mountain experiencing freedom.
Foto von (Photo by) Jason Hogan on Unsplash

Die Sperrung aufheben

Oft findet sich die vermisste Karte aber plötzlich wieder, dann sollte man sie umgehend entsperren lassen, um das Konto wieder wie gewohnt nutzen zu können. Die Bank kann die Sperrung rückgängig machen, und es ist sinnvoll, die Filiale aufzusuchen, die das Konto führt. Der Sachbearbeiter benötigt die Bankkarte, die zugehörige PIN sowie den Personalausweis des Kunden, um die Entsperrung vorzunehmen. Einige Banken verlangen allerdings Gebühren für diesen Vorgang. In Zukunft sollte der Betroffene seine Abrechnungen mit besonderer Sorgfalt auf Unstimmigkeiten überprüfen.

Kann es Betrug sein?

Schon bei kleinen Unstimmigkeiten oder fragwürdigen Kontobewegungen sollte der Bankkunde aufmerksam werden. Zunächst empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter. Hat auch der keine vernünftige Erklärung, liegt wahrscheinlich ein Betrugsversuch vor. Der Kunde legt dann besser Widerspruch ein gegen den fraglichen Eintrag. Erfolgt der Einspruch rechtzeitig, storniert die Bank die Zahlung. Genau aus diesem Grund ist es ratsam, die Umsätze auf dem Konto regelmäßig zu überprüfen.

Üblich ist immer noch eine sechswöchige Frist für die Reklamation, in einigen Fällen gewähren Banken auch einen Zeitrahmen von acht Wochen. Die Frist beginnt, wenn der Kunde Zugang zur Kartenabrechnung hat. Manche Banken verhalten sich kulant und akzeptieren auch einen späteren Eingang des Widerspruchs. Allerdings besteht dann kein Rechtsanspruch mehr auf Rückbuchung. Übrigens machen die großzügigen Fristen die Kredit- und EC-Karten verhältnismäßig sicher, vergleicht man sie mit anderen Zahlungsweisen.

Für den Widerspruch gibt es beim Geldinstitut ein entsprechendes Formular. Der Bankkunde kann die Unregelmäßigkeit auf seinem Konto jedoch auch formlos schriftlich einreichen, aber das Formular erleichtert doch meist den Vorgang. Noch einfacher ist die Abwicklung über das Internet, denn der Widerspruch wird hier direkt eingelegt.

Diebstahl oder Verlust: Wo ist der Unterschied?

Tatsächlich gibt es Situationen, in denen nicht ganz klar wird, ob es sich um einen Verlust oder einen Diebstahl handelt. Wird eine Bankkarte nicht mehr gefunden, liegt zunächst ein Verlust vor. Der Nutzer kann die Karte verlegt haben, sie ist unter den Schrank gerutscht oder wurde von Briefen und anderen Papieren auf dem Schreibtisch verdeckt. Weil man aber nie sicher sein kann, wie das Dokument abhanden kam, ist eine Sperrung auf jeden Fall sinnvoll.

Handelt es sich jedoch um einen Diebstahl, verlangen die Geschäftsbedingungen der Geldhäuser, dass der Kunde die Polizei informiert. Auch bei einem normalen Verlust ist es ratsam, die Beamten sofort einzuschalten. Denn immerhin gibt es noch ehrliche Finder, die eine herrenlose Bankkarte auf dem nächsten Polizeirevier abgeben.

Das Verhalten bei einem Verlust der Karte

Nach dem Anruf unter 116 116 informiert die Sperrstelle automatisch die kontoführende Bank. Der Kunde kann aber zusätzlich selber das Institut informieren, um weitere Belastungen das Kontos sicher auszuschließen. Ohne Alternative ist aber die Kartensperre und gegebenenfalls das Anzeigen des Vorfalls bei der Polizeibehörde.

Jeder Bankkunde weis, dass seine Karte wie von Geisterhand im Terminal verschwindet, wenn er seine PIN schon drei mal falsch eingegeben hat. Aus dem Ausland wird nun vermehrt berichtet, dass sich Betrüger diesen automatischen Karteneinzug zu Nutze machen. Sie manipulieren die Software der Bank, um so an die Kreditkarte zu kommen.

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Besondere Vorsicht im Ausland

Zwar sind sich Verbraucherschützer und ihre Rechtsanwälte nicht einig – was in der Juristerei nicht unüblich sein soll - , ob es sich in diesen Fällen tatsächlich um einen Verlust der Karte handelt. Der Betroffene sollte aber auf jeden Fall die üblichen Maßnahmen ergreifen. Muss der Kunde also fassungslos beobachten, wie seine Bankkarte – besonders im Ausland – ohne ersichtlichen Grund plötzlich auf Nimmerwiedersehen im Geldautomaten verschwindet, ist ein Anruf bei der Polizei mit Sicherheit unbedingt erforderlich.

Sperrmechanismen der Banken

Aber nicht nur der Kunde kann bei Unregelmäßigen die Karte sperren lassen. Die Bankkarten besitzen heute oft einen automatischen Schutz bei Kontobewegungen, die nicht plausibel erscheinen. Kommt es also vor, dass ein Bankkonto plötzlich mehrmals hintereinander mit außerordentlich hohen Auszahlungen belastet wird, erkennen die eingesetzten Algorithmen eine Abweichung von der üblichen Nutzung. Dann sperrt die Bank von sich aus die Karte mit der Folge, dass Abhebungen am Automaten nur noch begrenzt oder gar nicht mehr möglich sind.

Allerdings müssen einige Merkmale zusammen auftreten, bevor der Sachbearbeiter eine solche Sperre verhängt. Die Geldinstitute sehen etwa auch Abbuchungen besonders kritisch, die aus dem Ausland getätigt werden. Für den Kunden wird es unangenehm, wenn er dann im Urlaub seine Geldkarte nicht mehr nutzen kann. Deshalb sollte er anlässlich einer bevorstehenden Reise sein Geldinstitut kurz über seine Absucht informieren, so kann er Missverständnisse vermeiden und weiter unbeschwert auch in fernen Ländern über sein Konto verfügen.

Ein niedriges Limit festlegen

Ein guter vorsorglicher Schutz vor Betrügern ist ein niedriges Kartenlimit. Die Banken sind meist daran interessiert, dem Kunden einen hohen Verfügungsrahmen einzuräumen. Denn je mehr er von der Bank leiht, umso höher die Zinseinnahmen des Instituts. Das Kreditlimit ist bei vielen Kunden einfach überdimensioniert, und wenn man den maximal verfügbaren Betrag etwas reduziert, kann ein Betrüger auch nur einen geringeren Schaden anrichten. Eine gute Alternative sind Prepaid-Kreditkarten, die der Kunde selbst auflädt. Dann lässt sich auch nur das vorhandene Guthaben abbuchen.

Wegen der bereits angesprochenen Haftungsgrenze bei Betrugsfällen entstehen dem Inhaber der Karte jedoch ohnehin nur begrenze finanzielle Nachteile. Wer vorübergehend einen höheren Kreditrahmen benötigt, kann dies formlos mit der Bank besprechen. Der Sachbearbeiter orientiert sich ohnehin ausschließlich an der Bonität und dem Einkommen des Kunden.

 

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