Lastschrift - Begriff

Die Lastschrift ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bei der Ausführung einer Lastschrift erteilt der Zahlungsempfänger seiner Bank (erste Inkassostelle) den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank (Zahlstelle) einen bestimmten Geldbetrag abzubuchen und seinem Konto gutzuschreiben.

Im Gegensatz zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang bei der Lastschrift nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Neben dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger sind die als Erste Inkassostelle bezeichnete Bank des Zahlungsempfängers und die als Zahlstelle oder Letzte Inkassostelle bezeichnete Bank des Zahlungspflichtigen beteiligt. Der Zahlungsempfänger erteilt der Ersten Inkassostelle den Auftrag zum Einzug der Lastschriften. Dies wird auch als Lastschrifteinreichung, der Zahlungsempfänger dementsprechend als Lastschrifteinreicher bezeichnet. Die Lastschrifteinreichung kann beleghaft auf dafür vorgesehenen Vordrucken, im Datenträgeraustauschverfahren oder online per Datenfernübertragung erfolgen.

Die vertraglichen Grundlagen des Lastschriftverfahrens sind im Abkommen über den Lastschriftverkehr geregelt. Diesem Abkommen sind alle Sparkassen, Volksbanken und Geschäftsbanken beigetreten.

Arten der Lastschrift

Die Abwicklung der Lastschriften erfolgt in Deutschland nach zwei unterschiedlichen Verfahren, dem Einzugsermächtigungsverfahren oder dem Abbuchungsauftragsverfahren. Im Abbuchungsauftragsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige der Zahlstelle (meist Bank) den Auftrag, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen. Im Einzugsermächtigungsverfahren hingegen löst der Zahlungsempfänger die Buchung aus, ohne dass der Zahlungspflichtige seiner Bank gegenüber irgendetwas veranlassen müsste.

Lastschriftverfahren innerhalb der Europäischen Union

Nationale Lastschriftverfahren (Direct Debit) sind in sämtlichen Staaten der Europäischen Union mit unterschiedlicher Nutzungsintensität etabliert. Ähnlich wie in Deutschland sind die Verfahren im Regelfall nicht gesetzlich geregelt, sondern beruhen auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Institutionen. Außer dem österreichischen Verfahren Einzugsermächtigung international wurden alle Verfahren nur für den Inlandszahlungsverkehr konzipiert. Im Zusammenhang mit den Initiativen zur Etablierung einer Single Euro Payments Area (SEPA) gibt es Bestrebungen zur Entwicklung eines grenzüberschreitenden Lastschriftverfahrens für das Euro-Währungsgebiet.

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