Gezahlt wird gleich am Anfang – Das Disagio
Üblicherweise gibt es drei Varianten der Zinszahlung bei einem Darlehen:
- Zinszahlung regelmäßig zusammen mit der Tilgungsrate (monatlich oder vierteljährlich),
- Aufzinsungsdarlehen, bei dem alle Zinsen am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Darlehensbetrag zurückgezahlt werden,
- Zinsabzug bereits bei Darlehensaufnahme – das sogenannte Disagio (auch Abgeld oder Damnum genannt).
Das Disagio wird bei Auszahlung des Darlehens vom Nominalbetrag einbehalten und üblicherweise als Prozentsatz des Nominalbetrags ausgewiesen, beispielsweise 10 %. Da sich so die tatsächlichen Kosten des Kredits in Form der Zinsbelastung nicht sofort erschließen, muss das Disagio in die Berechnung des Effektivzinses einfließen – verteilt über die gesamte Laufzeit. Ein Vorteil des Disagios liegt in der geringen monatlichen (oder vierteljährlichen) Belastung, da in einem solchen Modell zumeist lediglich die Tilgung zu leisten ist.
In der Praxis ist bei der Kreditaufnahme zu beachten, dass der aufzunehmende Darlehensbetrag über dem tatsächlichen Kapitalbedarf liegen muss. Wird beispielsweise ein Kapitalbedarf von 50.000 Euro angenommen und soll das Disagio bei einer Laufzeit von 2 Jahren 10 % betragen, so ist ein Darlehen von mindestens 55.555 Euro erforderlich – berechnet als 50.000 Euro dividiert durch 90 % (Nominalbetrag abzüglich 10 % Damnum). Dadurch entstehen höhere Gesamtkosten, da aufgrund des größeren Darlehensbetrags auch die insgesamt anfallenden Zinsen steigen. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Kredit, bei dem beispielsweise lediglich 50.000 Euro aufgenommen würden, ist die Vergleichbarkeit über den Effektivzins nur bedingt gegeben. Aussagekräftiger ist der Vergleich der Gesamtkosten, welche in allen Verbraucherkreditverträgen zwingend angegeben werden müssen.