Kontokorrentkredit ist ein in laufender Rechnung eingeräumter kurzfristiger Kredit, der über das laufende Konto (Kontokorrentkonto) abgewickelt wird. Kontokorrentschulden gehören zu den Dauerschulden im Sinne des Gewerbesteuergesetzes, wenn der Kredit länger als ein Jahr in Anspruch genommen wird.
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In diesem Fall sind die Schuldzinsen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb - jedoch nur zur Ermittlung des Gewerbeertrages bei der Gewerbesteuer, nicht bei der Einkommensteuer - wieder hinzuzurechnen. Es brauchen jedoch nicht die tatsächlich bezahlten Zinsen hinzugerechnet werden, vielmehr wird von dem niedrigsten Saldo ausgegangen, der mindestens an 7 Tagen des Jahres, die nicht zusammenhängen müssen, bestanden hat (Abschn. 47 Abs. 8 GewStR).
Siehe auch: Dispositionskredit