Eine Provision kann im Rahmen eines Kreditvertrages in unterschiedlicher Form anfallen – sei es als Gebühr für die Bereitstellung einer Kreditlinie oder als Provision für die erfolgreiche Vermittlung eines Kredits.
Die Kreditprovision
Die Provision für die Bereitstellung eines Kredits kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Bereitstellungsgebühren: Diese beziehen sich auf einen speziellen Kredit und fallen beispielsweise bei Immobilienfinanzierungen auch bei Privatleuten an. Hierbei gibt es einen klar abgegrenzten Zeitraum zwischen der Auszahlungsreife des Kredits und dem tatsächlichen Abruf.
- Kreditprovisionen: Diese richten sich nach der eingeräumten Kreditlinie und werden überwiegend bei Firmenkrediten fällig, da der tatsächliche Finanzbedarf eines Unternehmens oft schwer vorhersehbar ist. Die Kreditlinie ermöglicht es, kurzfristig ein Darlehen ohne weitere Prüfung abzurufen, wobei die Provisionen als laufende Kosten für das Vorhalten der notwendigen finanziellen Mittel anfallen.
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Bereitstellungszinsen einen definierten Abrufzeitraum betreffen, während Kreditprovisionen kontinuierliche Kosten darstellen.
Die Vermittlungsprovision
Von den Kosten für die Bereitstellung eines Kredits sind die Provisionen für die erfolgreiche Vermittlung zu unterscheiden. In Deutschland unterliegt die gewerbliche Tätigkeit der Kreditvermittlung gesetzlichen Schranken. Gemäß § 34c der Gewerbeordnung benötigen Kreditvermittler für ihre Tätigkeit eine behördliche Zulassung.
Je nach Vertragsausgestaltung können entweder die Bank oder der Kreditnehmer die Vermittlungsprovision tragen. Diese wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags fällig. Wirtschaftlich muss der Kreditnehmer in jedem Fall die Kosten tragen, da bei einer Übernahme durch die Bank diese Provision in der Regel auf den Kreditzins umgelegt wird.