Kredite - Lexikon Begriff

Bezeichnung für Geldausleihungen von Kreditinstituten an Kunden. Einem Kredit werden bestimmte Bedingungen (Fachausdruck Konditionen) zugrundegelegt. Hierzu gehören die Zinsen, die für die gesamte Laufzeit oder eine Teillaufzeit fest (fix) oder variabel vereinbart werden können. Bei variabel vereinbarten Zinsen wer. den diese je nach Kapitalmarktsituation dem steigenden oder fallenden Marktzins angepasst. Als Regulativ dient in der Regel das Verhältnis zum Diskontsatz. Eine weitere Bedingung ist die Rückzahlungsvereinbarung und die Absicherungsgrundlage (Sicherheitengestellung, Bonitätsprüfung). Kredite, die mit einer Laufzeit von einigen Monaten gewährt werden, bezeichnet man als kurzfristige Kredite. Mittelfristige haben eine Laufzeit bis zu 4 Jahren und langfristige von über 4 Jahren. Es gibt verschiedene Kreditarten, z. B. Kontokorrentkredite (Überziehungen des Kontokorrentkontos bis zu einer mit dem Kreditinstitut vereinbarten maximalen Höhe), Wechselkredite (gegen Hergabe eines Wechsels), Hypothekenkredite (langfristige Kredite gegen Eintragung einer Hypothek als Absicherungsgrundlage im Grundbuch eines Grundstücks.

Die Abtretung von kapitalbildenden Lebensversicherungen zur Sicherung und/oder Tilgung von Darlehen (auch Kontokorrentkredite), deren Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, führt bei Kreditaufnahmen (auch Krediterhöhungen) nach dem 13.02.1992 zur Versagung der Steuerfreiheit bei Fälligkeit der Lebensversicherung im Erlebensfall. In einschränkendem Maße gilt dieses auch für eine nur vorübergehende Sicherung von Kreditmitteln durch Lebensversicherungen. Um die steuerlichen Nachteile zu vermeiden, musste bis zum 30.06.1993 entweder

  • die Abtretung der Lebensversicherung in vollem Umfang freigegeben werden, oder
  • die Abtretung auf den Nennbetrag des Darlehens per
  • Valuta-Stand vor dem 14.02.1992 beschränkt werden, oder
  • eine Einschränkung der Besicherung lediglich auf den Todesfall erfolgen (diese Alternative ist steuerlich jedoch noch risikobehaftet, da eine abschließende Regelung durch die Finanzverwaltung noch offen ist).

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