Bankenlexikon

Liste aller wichtigsten Begriffe aus der Welt der Banken und Bankenprodukte. Verstehen Sie Ihre Bankberater besser, wenn Sie ihre Sprache beherrschen. Auch Ihre Anlageentscheidungen wird die Kenntnis der Terminologie mit Sicherheit verbessern. Je mehr Sie verstehen, umso besser und umsichtiger handeln Sie. Informieren Sie sich.

Moratorium - Lexikon Begriff

Zahlungsaufschub für Unternehmen oder Staaten. Schuldner, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, vereinbaren oft mit den Gläubigern ein Moratorium, um ein Vergleichs- und möglicherweise ein Konkursverfahren bzw. (im Fall von Staaten) um den "Default" zu vermeiden. Im Rahmen des Moratoriums wird dem Schuldner ein Zahlungsaufschub gewährt, meistens verbunden mit dem Verprechen, die Verbindlichkeiten im Rahmen eines vereinbarten Zahlungsplanes zu begleichen.

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Grosskredite - Lexikon Begriffe

Kredite einer bestimmten Größenordnung gelten nach dem Kreditwesengesetz als "Großkredite". Die Höhe hierfür steht in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital der kreditgebenden Bank und ist in diesem Gesetz niedergelegt. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, derartige Kredite der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, die ihrerseits das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen informiert. Großkredite bedürfen bei der kreditgebenden Bank ferner eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher Geschäftsleiter.

Grundbuch - Lexikon Begriff

Den Amtsgerichten in Deutschland sind sogenannte "Grundbuchämter" zugeordnet, bei denen der gesamte Grundbesitz des Amtsgerichtsbezirks in "Grundbüchern" (offene Register) aufgeteilt in Gemarkungen, mit Band- und Blattbezeichnungen, geführt wird. Das Grundbuch ist in drei Abteilungen eingeteilt.

Abteilung I ist das Bestandsverzeichnis, in dem der Grundbesitz namentlich auf den Eigentümer lautend, unterteilt nach Flur und Flurstückbezeichnungen, registriert ist.

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Goldmünzen - Lexikon Begriff

Goldmünzen gehören vermögensteuerlich zum sonstigen Vermögen, bei Bilanzierung zum Betriebsvermögen. Beim Verkauf von Goldmünzen mit Gewinn kann ein Spekulationsgewinn gem. § 23 EStG entstehen (Stand 1997).

Der Handel mit Gold- und Silbermünzen unterliegt auch dann der Umsatzsteuer, wenn es sich um Zahlungsmittel handelt, die jedoch wegen ihres Metallwertes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden (§ 4 Nr. 8b UStG).

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Aktionär - Lexikon Begriff

Der Inhaber von Aktien wird als Aktionär bezeichnet. Er besitzt Mitgliedschaftsrechte an einer Aktiengesellschaft, die im einzelnen im Aktiengesetz geregelt sind. Hierzu gehört das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Stimmrecht und bestimmte Auskunfstrechte. Der Aktionär hat Anspruch auf einen Teil am Unternehmensgewinn der Aktiengesellschaft, sofern dieser Gewinn nicht nach Gesetz, Satzung (z.B. Pflicht zur Rücklagenbildung) oder durch Hauptversammlungsbeschluß von der Verteilung auf die Aktionäre ausgeschlossen ist.

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Abschreibung - Lexikon Begriff

Durch Abschreibung werden Wertminderungen von Wirtschaftsgütern bilanziell berücksichtigt. Während der steuerliche Begriff der Absetzung für Abnutzung (AfA - § 7 EStG) nur auf abnutzbare Wirtschaftsgüter zu beziehen ist, wird der Begriff der Abschreibung für das nicht abnutzbare Anlagevermögen und für das Umlaufvermögen, insbesondere Forderungen, Beteiligungen usw. verwendet.

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Depot - Lexikon Begriff

Bei einem Kreditinstitut vorhandene Möglichkeit zur Verwahrung von Wertpapieren und Angebot von Dienstleistungen, wie Stimmrechtswahrnehmung auf Hauptversammlungen, Ausübung von Bezugsrechten, Einziehung von Zinsen und Dividenden, etc. Normalform ist heute die Sammelverwahrung oder Girosammelverwahrung (bei Wertpapiersammelbanken) im Gegensatz zu der früher üblichen Streifbandverwahrung. Aus Kontrollgründen führen Banken zwei Arten von Depotbüchern nebeneinander.

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