Grundbuch - Lexikon Begriff
Den Amtsgerichten in Deutschland sind sogenannte "Grundbuchämter" zugeordnet, bei denen der gesamte Grundbesitz des Amtsgerichtsbezirks in "Grundbüchern" (offene Register) aufgeteilt in Gemarkungen, mit Band- und Blattbezeichnungen, geführt wird. Das Grundbuch ist in drei Abteilungen eingeteilt.
Abteilung I ist das Bestandsverzeichnis, in dem der Grundbesitz namentlich auf den Eigentümer lautend, unterteilt nach Flur und Flurstückbezeichnungen, registriert ist.