Renten - Lexikon Begriff
Allgemeine Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere, aber auch lebenslange kontinuierliche Zahlungen, z.B. der Sozialversicherungsträger an die Versicherten nach Ausscheiden aus dem Berufsleben. Für den Rentenberechtigten gehört die Rente zu den sonstigen Einkünften. Sie wird mit dem Ertragsanteil besteuert. Beim Rentenverpflichteten sind die Rentenzahlungen unter Umständen Sonderausgaben (§ 10 EStG.).