Bankenlexikon

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Liste aller wichtigsten Begriffe aus der Welt der Banken und Bankenprodukte. Verstehen Sie Ihre Bankberater besser, wenn Sie ihre Sprache beherrschen. Auch Ihre Anlageentscheidungen wird die Kenntnis der Terminologie mit Sicherheit verbessern. Je mehr Sie verstehen, umso besser und umsichtiger handeln Sie. Informieren Sie sich.

Depot - Lexikon Begriff

Bei einem Kreditinstitut vorhandene Möglichkeit zur Verwahrung von Wertpapieren und Angebot von Dienstleistungen, wie Stimmrechtswahrnehmung auf Hauptversammlungen, Ausübung von Bezugsrechten, Einziehung von Zinsen und Dividenden, etc. Normalform ist heute die Sammelverwahrung oder Girosammelverwahrung (bei Wertpapiersammelbanken) im Gegensatz zu der früher üblichen Streifbandverwahrung. Aus Kontrollgründen führen Banken zwei Arten von Depotbüchern nebeneinander.

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EC-Geldautomat - Lexikon Begriff

Geldautomaten, die mit dem blau-roten ec-Symbol versehen sind. An diesen Automaten können im Inland und europäischen Ausland sowie einigen europanahen außereuropäischen Staaten in Verbindung mit der ec-Karte bzw. einer Bankkundenkarte in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl Bargeld in der jeweiligen Landeswährung abgehoben werden. Auch Geldautomat genannt.

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EC-Karte - Lexikon Begriff

Die von Kreditinstituten ausgegebene ec-Karte ist einer Kreditkarte vergleichbar, die von privaten Kreditkartenorganisationen ausgegeben werden. Die ec-Karte berechtigt den Inhaber zur Bargeldversorgung bei angeschlossenen Geldinstituten, zur bargeldlosen Zahlung bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Europa und einigen europanahen außereuropäischen Staaten.

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Geldmarkt- Begriff

Markt für kurzfristige Geldgeschäfte der Kreditinstitute mit der Bundesbank und untereinander, insbesondere für Tages-, Monats-, 3-Monats- und Jahresgeschäfte. Wechselrediskontgeschäfte und Lombardabschlüsse gehören gleichfalls hierzu. Die Konditionen für Geldmarktgeschäfte orientieren sich im wesentlichen am Diskont- und Lombardsatz.

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Geschäftsfähigkeit - Begriff

Geschäftsfähigkeit bedeutet die Ausübung von Rechtsgeschäften durch eigene, wirksame Willenserklärungen. Volle Geschäftsfähigkeit besteht ab dem 18. Lebensjahr (früher 21. Lebensjahr). Ab diesem Zeitpunkt können eigene Rechtsgeschäfte wirksam getätigt werden. Zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr besteht beschränkte Geschäftsfähigkeit.

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Girosammeldepot - Begriff

Im Girosammeldepot werden die Wertpapiere von den verwaltenden Wertpapiersammelbanken für den Depotkunden, unter Zwischenschaltung von dessen Hausbank, verwahrt. Dieser hat keinen Anspruch auf einzelne, numerierte Strücke, sondern besitzt nur einen Bruchteilseigentumsanspruch am Gesamtbestand der Wertpapiere einer bestimmten Kategorie. Zum Girosammeldepot bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Ermächtigung durch den Kunden. Eine gesondere Aufbewahrung der Wertpapiere kann vom Hinterleger gem.

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